§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Tickets für Fahrten der Technotram („Fahrt“), die über den offiziellen Ticketshop unter technotram.ticket.io geschlossen werden.
Vertragspartner der Käufer*innen ist ausschließlich die Vertigo GmbH.
Abweichende Bedingungen von Käufer*innen gelten nur, wenn der Veranstalter ihnen in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Preise
Mit Abschluss des Bestellvorgangs geben Käufer*innen ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung und der Bereitstellung des Tickets zustande.
Es gelten die im Bestellprozess angezeigten Preise. Gebühren werden vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen. Getränke sind im Ticketpreis nicht enthalten.
Tickets werden nur für den privaten Gebrauch verkauft. Bei konkreten Anhaltspunkten für gewerblichen Weiterverkauf kann der Veranstalter eine Bestellung ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden dann erstattet.
§ 3 Kein Widerrufsrecht
Tickets sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen für einen bestimmten Termin. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nur, soweit diese AGB oder das Gesetz es vorsehen.
§ 4 Tickets, Abfahrt und Verspätung
Ein Ticket berechtigt zur Teilnahme an der auf dem Ticket angegebenen Fahrt.
Datum, Abfahrtszeit und Abfahrtsort jeder Fahrt veröffentlicht der Veranstalter auf technotram.ticket.io und den offiziellen Social-Media-Kanälen der Technotram. Bei Widersprüchen gilt die Angabe auf technotram.ticket.io. Ticketinhaber*innen sollten diese Angaben vor der Fahrt prüfen.
Die Straßenbahn fährt zur veröffentlichten Abfahrtszeit ab und kann nicht auf verspätete Gäste warten. Wer die Abfahrt verpasst, hat keinen Anspruch auf Mitfahrt, Zustieg an einer späteren Haltestelle oder Erstattung. Das gilt nicht, wenn der Veranstalter die Verspätung zu vertreten hat.
§ 5 Personalisierung und Identitätskontrolle
Alle Tickets sind personalisiert. Teilnahmeberechtigt ist ausschließlich die auf dem Ticket genannte Person.
Vor dem Einsteigen ist auf Verlangen ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis im Original vorzulegen (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Kopien oder Fotos werden nicht akzeptiert.
Kann die Identität nicht eindeutig dem Ticket zugeordnet werden, kann die Mitfahrt verweigert werden. Beruht das auf falschen Angaben oder einer unzulässigen Weitergabe, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
§ 6 Weitergabe, Weiterverkauf und Verlust
Ein Ticket kann jederzeit bis zur Abfahrt kostenlos über die Umpersonalisierung von my.ticket.io auf eine andere Person übertragen werden. Erst nach Bestätigung ist die neue Person teilnahmeberechtigt.
Gewerblicher oder gewinnorientierter Weiterverkauf sowie das öffentliche Anbieten von Tickets außerhalb von ticket.io ist untersagt, insbesondere über Viagogo, eBay, Kleinanzeigen. Bei schuldhaftem Verstoß kann der Veranstalter das Ticket sperren und die Mitfahrt verweigern.
Tickets und QR-Codes sind vor Zugriff Dritter zu schützen und dürfen nicht öffentlich geteilt werden. Maßgeblich ist der erste erfolgreiche Scan.
Bei Verlust stellt der Veranstalter das Ticket erneut bereit, soweit die Berechtigung eindeutig nachgewiesen wird und das Ticket noch nicht gescannt wurde.
§ 7 Ablauf der Fahrt und Zwischenstopps
Route, Endhaltestelle, Zwischenstopps und Pausen, auch für Toilettengänge, legt der Veranstalter nach den befahrbaren Streckenabschnitten und dem Betriebsablauf fest. Sie können sich von Fahrt zu Fahrt unterscheiden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Route, Endhaltestelle oder bestimmte Stopps besteht nicht.
In der Straßenbahn gibt es keine Toiletten. Toilettenpausen finden an den Stopps statt.
An Zwischenstopps dürfen Gäste aussteigen. Ein Wiedereinstieg ist nur möglich, solange die Bahn noch an diesem Stopp steht. Die Bahn wartet nicht auf Gäste, die nicht rechtzeitig zurück sind. Wer nicht zurück ist, hat keinen Anspruch auf Erstattung.
Der Rückweg ab der Endhaltestelle oder einem Zwischenstopp ist Sache der Gäste.
§ 8 Mindestalter
Mitfahrt nur ab 18 Jahren
Das Alter ist auf Verlangen mit einem amtlichen Lichtbildausweis im Original nachzuweisen. Ohne Nachweis wird die Mitfahrt verweigert. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 9 Regeln an Bord
Den Anweisungen des Fahrers, der Security und des Veranstalters ist Folge zu leisten. Der Fahrer darf während der Fahrt nicht angesprochen oder abgelenkt werden.
Während der Fahrt ist sich festzuhalten. Die Bahn kann jederzeit bremsen oder durch Kurven fahren. Das Stehen auf Sitzen ist auch im Stillstand verboten.
Verboten sind insbesondere:Rauchen, auch E-Zigaretten und Vapes
das eigenmächtige Öffnen von Türen und das Ein- oder Aussteigen außerhalb von Haltestellen oder während sich die Türen schließen
Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen
das Blockieren von Türen, Durchgängen und Notausstiegen
die missbräuchliche Betätigung von Notbremse oder anderen Sicherheitseinrichtungen
das Beschädigen oder Verunreinigen des Fahrzeugs
Nicht mitgebracht werden dürfen:eigene Getränke
Glas, Geschirr und Metallbesteck
Kerzen, Pyrotechnik, Wunderkerzen und andere brennende oder leuchtende Gegenstände
Waffen und gefährliche Gegenstände
illegale Betäubungsmittel
eigene Lautsprecher
Tiere; für Assistenzhunde bitte vorab an info@vertigo.gmbh wenden
Mitgeführte Taschen und Gegenstände sind festzuhalten und so abzustellen, dass sie bei Bremsungen nicht umfallen.
§ 10 Hausrecht, Ausschluss und Code of Conduct
Der Veranstalter übt an Bord und am Abfahrtsort das Hausrecht aus. Es gilt der Code of Conduct des Veranstalters.
Gewalt, Drohungen, Belästigung, nicht einvernehmliche Handlungen und Diskriminierung jeder Art werden nicht toleriert. Jede intime Interaktion setzt die freiwillige und fortbestehende Zustimmung aller Beteiligten voraus. Bei Problemen wenden sich Gäste jederzeit an die Security oder das Barteam.
Wer gegen diese AGB, den Code of Conduct oder Sicherheitsregeln verstößt oder erkennbar stark alkoholisiert oder berauscht ist, kann von der Mitfahrt oder Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Security in Abstimmung mit dem Veranstalter oder der Fahrer der swa. Der Ausstieg erfolgt an der nächsten geeigneten Haltestelle. Ist eine Person hilfsbedürftig, sorgt der Veranstalter dafür, dass sie Hilfe erhält.
Bei schuldhaftem Verstoß besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
Ein schuldhafter Verstoß liegt insbesondere vor, wenn jemand rassistische, antisemitische, sexistische, queerfeindliche oder sonst menschenfeindliche Aussagen macht, rechtsextreme oder verfassungsfeindliche Symbole, Codes oder Kleidung zeigt oder für entsprechende Parteien oder Organisationen wirbt.
Mitglieder und Funktionär*innen der AfD oder anderer rechtsextremer Parteien und Organisationen sind bei der Technotram nicht willkommen. Wird dem Veranstalter eine solche Mitgliedschaft bekannt, entscheidet er im Einzelfall im Rahmen seines Hausrechts, ob er die Mitfahrt verweigert. Dabei berücksichtigt er insbesondere öffentliche Funktionen und Auftritte der Person sowie die Sicherheit und das Wohlbefinden der übrigen Gäste. Verweigert er die Mitfahrt, ohne dass ein Verstoß nach Absatz 5 vorliegt, tritt er vom Vertrag zurück und erstattet den Ticketpreis. Der Veranstalter fragt keine politische Gesinnung ab und speichert keine Daten dazu.
§ 11 Änderungen von DJs, Route und Fahrzeug
Line-up, Spielzeiten, Route, Stopps und das eingesetzte Fahrzeug können sich aus künstlerischen, organisatorischen, technischen oder betrieblichen Gründen ändern. Das gilt, soweit die Änderung für Ticketinhaber*innen zumutbar ist.
Zumutbar ist eine Änderung insbesondere, wenn der Charakter der Fahrt erhalten bleibt. Das ist in der Regel der Fall bei:Absage einzelner, auch angekündigter DJs, etwa wegen Krankheit oder kurzfristiger Absage, mit Ersatz oder Umverteilung der Spielzeiten,
Änderungen von Route, Endhaltestelle, Zwischenstopps, Abfahrtszeit oder Pausen,
Einsatz eines anderen Straßenbahntyps mit mindestens gleicher Kapazität,
kurzen Verzögerungen oder Unterbrechungen durch den Bahnbetrieb.
In den Fällen von Absatz 2 besteht kein Anspruch auf Rückgabe des Tickets, Erstattung oder Minderung.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt, wenn eine Änderung den Charakter der Fahrt erheblich verändert oder die Fahrt erheblich verkürzt wird.
§ 12 Absage, Verlegung und Abbruch
Wird eine Fahrt abgesagt, erstattet der Veranstalter den Ticketpreis. Die Erstattung erfolgt über ticket.io auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
Wird eine Fahrt auf einen anderen Termin verlegt, gilt das Ticket für den neuen Termin. Wer den neuen Termin nicht wahrnehmen will, kann stattdessen die Erstattung verlangen. Ein Gutschein wird nur angeboten, wenn Ticketinhaber*innen ihn freiwillig wählen.
Muss eine Fahrt aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgebrochen werden, insbesondere nach Entscheidung des Fahrers, wegen eines technischen Defekts, Unfalls, Polizeieinsatzes oder einer Störung im Bahnnetz, richtet sich die Erstattung nach dem Verhältnis der bereits erbrachten zur vereinbarten Leistung (§ 326 Abs. 1 BGB). Eine vorübergehende Unterbrechung, nach der die Fahrt fortgesetzt wird, begründet keinen Erstattungsanspruch.
Weitergehende Ansprüche, etwa Ersatz von Anreisekosten, bestehen nur, wenn der Veranstalter die Absage, Verlegung oder den Abbruch zu vertreten hat, und nur nach Maßgabe von § 15.
§ 13 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Der Veranstalter und von ihm beauftragte Personen fertigen bei der Fahrt Aufnahmen zur Dokumentation und Bewerbung der Technotram an.
Aufnahmen, auf denen Personen als Teil der Menge oder nur als Beiwerk erscheinen, können ohne gesonderte Einwilligung veröffentlicht werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 und 3 KUG), soweit keine berechtigten Interessen der abgebildeten Person entgegenstehen. Wer nicht veröffentlicht werden möchte, kann sich an info@vertigo.gmbh wenden.
Private Aufnahmen sind erlaubt, soweit die Persönlichkeitsrechte anderer gewahrt werden. Professionelle oder kommerzielle Aufnahmen brauchen die vorherige Genehmigung des Veranstalters in Textform.
§ 14 Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet er unbeschränkt für sonstige Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Ticketinhaber*innen regelmäßig vertrauen dürfen.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet der Veranstalter nur nach den Absätzen 1 bis 3.
Gesetzliche Ansprüche gegen die swa als Verkehrsunternehmen, insbesondere nach dem Haftpflichtgesetz, bleiben unberührt.
§ 15 Beschädigungen und Verunreinigungen durch Gäste
Die Straßenbahn und ihre Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen und Verunreinigungen sind der Security oder dem Barteam sofort zu melden.
Wer schuldhaft Beschädigungen oder starke Verunreinigungen verursacht, trägt die dadurch entstehenden Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die berechneten Kosten für Sonderreinigung, Reparatur oder Ersatz.
Wer schuldhaft die Notbremse oder andere Sicherheitseinrichtungen missbräuchlich betätigt oder eine Zeitüberschreitung verursacht, haftet für den daraus entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucher*innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.
Ist die Käuferin oder der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Augsburg. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: Oktober 2026